Aus dem Gemeinderat - Stadtplanung Steinacker im Spannungsfeld zwischen „alt“ und „neu“

Unser urbanes Kloten ist in die langfristigen Ziele und Entwicklungsgrundsätze des Kantons Zürich eingebettet. Die interne Erschliessung und die Vernetzung des ÖV und des motorisierten Individualverkehrs (MIV) muss dabei mit ausserkantonalen, nationalen und internationalen Zentren aufrechterhalten werden.

Kloten gehört zur Stadtlandschaft Glattal, welche sich durch eine überdurchschnittliche Nutzungsdichte und einer hohen Entwicklungsdynamik auszeichnet. Zum Beispiel erwartet das statistische Amt des Kanton Zürich 11% mehr Einwohner bis im Jahre 2030. Mit der geplanten Verlängerung der Glattalbahn über Kloten sollen die Menschen, welche zukünftig im Steinackergebiet wohnen und arbeiten würden ein städtisches Transportsystem nutzen können, dass Sie aus und in Richtung Flughafen bringt.

Die jetzt bestehenden Quartiere in Kloten werden einer sanften Weiterentwicklung und/oder einer Stabilisierung unterzogen. Mit dem Steinackerprojekt würden die Pendlerdistanzen vermindert und die hohe Wohnungsnachfrage in Kloten befriedigt, was sich dämpfend auf die Wohnkosten auswirken würde.

Wie sieht es im Spannungsfeld Glattalbahn, Verkehr und dem Transformationsgebiet Steinacker mit den Kompetenzen und den Verantwortlichkeiten aus und wer finanziert die Glattalbahn?

Auftraggeber für das Gesamtprojekt Glattalbahn mit Hochwasserschutz und Velohauptverbindung ist die Volkswirtschaftsdirektion (vertreten durch den ZVV) und die Baudirektion des Kanton Zürich (vertreten durch das AWEL und dem Tiefbauamt). Für die Gesamtprojektleitung - inkludiert mit Bauprojekt und Gesamtkoordination aller 3 Teilprojekte (siehe unten) - zeichnet die Verkehrsbetriebe Glattal AG (VBG).

Die Glattalbahn-Verlängerung wird durch den Verkehrsfonds des Kantons Zürich finanziert, jener für die Velohauptverbindung durch den Strassenfonds des Kantons Zürich. Der Anteil des Hochwasserschutzes wird zu Lasten des ordentlichen Budgets des Kanton Zürich abgegolten.

Für den Verkehr auf den Hauptstrassen Dorf- und Schaffhauserstrasse und dem Entscheid der Streichung der geplanten Umfahrungsstrasse K10 aus dem kantonalen Richtplan ist der Kanton Zürich verantwortlich.

Das Parlament in Kloten ist zuständig für den kommunalen Richtplan im Gebiet Steinacker. Auf diesen, die Bau- und Zonenordnung und die Sonderbauvorschriften für das Steinackergebiet haben wir Volksvertreter direkten Einfluss. In der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission arbeiten wir seit mehreren Monaten daran und sind im ständigen Fragen-Antwort-Austausch mit den Stadtverantwortlichen.

Wir können nur das entscheiden, was in unserer Kompetenz ist. Die Fraktion FDP ist folgender Ansicht: Ein funktionierendes Steinacker könnte im Sinne unserer Stadt sein, aber die Entwicklung muss so stattfinden, dass sie den langfristigen Interessen Klotens - seiner Einwohnenden und Firmen – entspricht und einen Nutzen erbringt. In welche Richtung unser Entscheid am Schluss dieses Prozesses geht ist davon abhängig, ob wir der Meinung sind, dass wir diese Interessen miteinander vereinbaren konnten. Dafür steht die FDP-Fraktion einerseits im Kontakt mit der Stadt, andererseits aber auch mit verschiedenen Personen und Firmen, die zum Teil auch der Entwicklung kritisch gegenüberstehen.

Dieser Verantwortung bin ich mir bewusst und ich setze mich für eine Balance zwischen Bewahren von Altem und Ermöglichen von Neuem ein. Ebenfalls setze ich mich für die Entlastung der Hauptverkehrsachsen während der Stosszeiten bezüglich Durchgangs- und Pendlerverkehr in Kloten, für die Entflechtung der Verkehrs- und Passantenströme, die Optimierung des Wohnungsangebotes, die Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmenden (inkl. MIV) und die proaktive Rolle der Stadt für ein Kloten mit hoher Lebensqualität aktiv und im Rahmen meiner Möglichkeiten ein.