Leserbrief zur Abstimmung der Gemeindeordnung der Stadt Kloten

Ortspartei Kloten

Inmitten des «Marathons» des Wahl- und Abstimmungssonntages vom 27. September 2020 mit 15 Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung "läuft" auch die Abstimmung über die neue Gemeindeordnung von Kloten.

Die Gemeindeordnung ist die «Verfassung» der Stadt Kloten, in welcher unter anderem die Organisation und die Kompetenzen geregelt ist. Diese musste im Rahmen des übergeordneten kantonalen Gemeindegesetzes einer Revision unterzogen werden und wird künftig in einem neuen Kleid daherkommen.

Die wichtigsten Punkte aus der Gemeindeordnung, die geändert resp. weiterhin Bestand haben werden, sind:

  • Im Bereich der «Politischen Rechte der Stimmberechtigten» sollen sie als Wählerin und Wähler auch weiterhin die Möglichkeit haben, sämtliche interessierte Kandidierende  in die kommunale Sozialkommission und Bürgerrechtskommission wählen können. Wir müssen auch in Zukunft schauen, dass wir das Know-how und die Mitbestimmung von Klotenerinnen und Klotener nicht in Fachgremien auslagern. Dieses Verantwortungsbewusstsein und die Einsatzfreude von Bürgern von Kloten soll nicht von Fachgremien, welche lediglich durch den Stadtrat gewählt werden, übernommen werden.
  • Im Bereich des Gemeinderates soll die Zahl der aktuell 32 Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht erhöht werden. Mit der bestehenden Anzahl Ratsmitglieder kann der Parlamentsbetrieb effektiv und gut bewältigt werden. Nur weil Kloten als Stadt und mit ihr die Einwohnerzahl wächst, ändern sich die Aufgaben nicht, einzig die Kernzahlen in Budget, Rechnung und Geschäften werden einfach grösser.
  • Weiter soll in diesem Bereich die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) als eine Kommission zusammen bestehen bleiben. So werden Schnittstellenproblematiken vermieden, welche bei einer Aufteilung in zwei Kommissionen, eine Geschäftsprüfungskommission (GPK) und eine Rechnungsprüfungskommission (RPK), auftauchen würden. Ebenso können in einer verbundenen Kommission alle Fraktionen - auch solche mit wenigen Sitzen im Rat - mitarbeiten. Dies wäre mit einer Aufteilung in zwei Kommissionen nicht mehr möglich. Die Darstellung der adäquaten Fraktionsstärke würde unmöglich und somit kleinere Fraktionen schwächen.
  • Im Bereich der Verwaltungsbehörden soll die Schulpflege von heute zehn auf sechs Mitglieder reduziert werden. Operative Leitungsaufgaben - wie die Mitarbeiterbeurteilungen mit Beurteilungsbesuchen und -gesprächen - werden künftig nur noch von den Schulleitungen übernommen. Die Schulpflege kann somit auch mit sechs Mitglieder ihre Aufgaben im strategischen Bereich vollumfänglich erfüllen.
  • Neu soll ausserdem in diesem Bereich die Einsetzung der bestehenden Energiekommission mit mindestens einem Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen durch die entsprechende Anpassung in der Gemeindeordnung rechtlich legitimiert werden, damit auch die Volksvertretung die Massnahmen und Ziele erarbeiten kann, direkten Einfluss nehmen kann und damit in den Entscheidungsprozess des Stadtrates involviert wird.

Der Gemeinderat hat in der Schlussabstimmung an der Sitzung vom November 2019 mit einer soliden Zweidrittelsmehrheit der Genehmigung der Gemeindeordnung inkl. der obigen Beispielen und weiteren Anpassungen zugestimmt.

Ich freue mich, wenn Sie - wie der Gemeinderat auch – mit JA für die revidierte, schlanke und effektive Gemeindeordnung stimmen.

Peter Nabholz

Gemeinderat FDP.Die Liberalen Kloten

Kontakt:

Peter Nabholz

peternabholz@bluewin.ch