Einmal so, einmal so?

Ortspartei Kloten

Der Dezember rückt näher und wir freuen uns alle auf die Weihnachtsferien und die wohlverdiente Pause. Das gilt auch für uns Lokalpolitiker. Vermutlich freuen wir uns dieses Jahr besonders auf diese Zeit, denn sie wird zur letzten Verschnaufpause vor den Kommunalwahlen vom März des nächsten Jahres. Doch bevor wir in die Ferien entlassen werden, befassen wir uns in Kloten noch mit wichtigen Vorlagen.

Zwei davon gilt es im Rat anzupacken: Das Kulturkonzept und das Budget 2022. Über die dritte Vorlage, auf die ich in dieser Kolumne näher eingehen möchte, wird im November an der Urne befunden. Da haben Sie, liebe Stimmberechtigte, das letzte Wort: die Mindestlohninitiative.

Auf die wirtschaftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen dieses kommunalen Alleingangs will ich nicht eingehen – das haben verschiedene Personen in Leserbriefen, Kolumnen und Gemeinderatsreden schon getan. Vielmehr möchte ich Kritik aus staatspolitischen Gründen äussern. Denn in diesem Punkt verhalten sich die Initianten mehr als fragwürdig.

Es geht um die Sozialpartnerschaft. In der Schweiz werden die Mindestlöhne - wo vorhanden - von den Sozialpartnern festgelegt. Dies geschieht in Gesamtarbeitsverträgen (GAV), in denen über ein Paket bestimmt werden kann (u.a. Ferien, Weiterbildungen). Ich möchte keine Diskussion anstossen, ob es nicht GAV gibt, bei denen angesetzt werden müsste – die gibt es bestimmt. Vielmehr geht es darum, dass diese Initiative, wie alle anderen Mindestlohninitiativen vor ihr, einen Bruch mit der bewährten Rolle der Sozialpartnerschaft darstellt. Warum? Neu soll es einen staatlichen Mindestlohn geben.

Was mich am Vorgehen der Unterstützer dieser Initiative stört, ist wie widersprüchlich sie agieren. Die SP steht sonst immer hinter der Sozialpartnerschaft. Bei der BVG-Reform, die sich momentan im Parlament befindet, hat die Partei freudig verkündet, dass sie es begrüsse, dass der Bundesrat den von den Sozialpartnern ausgehandelte Kompromiss übernommen hatte. Und bei den Verhandlungen zum Rahmenabkommen bestand die SP auf einen Einbezug der Sozialpartner zum Thema „flankierende Massnahmen“.

Und jetzt? Sobald dieses bewährte System, welches von den Sozialdemokraten sonst so gerühmt wird, einmal nicht so tickt wie es ihnen lieb wäre, wird es torpediert. Das ist aus staatspolitischen Gründen höchst fragwürdig und gehört sich nicht für eine Partei, die als Bundesratspartei eine staatstragende Funktion einnehmen sollte.

Zu guter Letzt gibt es einen zweiten Punkt, der mich an dieser Vorlage stört: die Zwängerei. 2014 scheiterte die nationale Mindestlohninitiative an der Urne – und das krachend. Jetzt versucht man es auf der kommunalen Ebene nochmal. Natürlich ist das Niemandem verboten und es kann auch Gesinnungswandel geben, die eine Neuauflage rechtfertigen (wenn z.B. eine Altersvorsorgevorlage scheitert, hört Bundesbern auch nicht auf mit der Reform). Das Problem ist, dass dieses Vorgehen bei der SP System hat: beim günstigen Wohnungsbau, beim Klimanotstand - Beispiele gibt es zuhauf. Wenn man scheitert, versucht man es nochmal und ignoriert dabei den Volkswillen. Das ist Zwängerei. Gegen diese Zwängerei gibt es eine einfache Lösung: Stimmen Sie wie ich am 28. November 2021 NEIN zur kommunalen Mindestlohninitiative.

Kontakt:

Philipp Gehrig

philippalexgehrig@gmail.com